Alle Anmeldungen sollten bis zum 31. Mai 2019 vorliegen. Bei späterer Anmeldung kann nicht garantiert werden, dass diese noch berücksichtigt werden. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Stehplätze verfügbar sind, entscheidet das Datum der Anmeldung und der Bestandsschutz für Dauergäste die Reihenfolge der Standplatzvergabe.
Über die Endgültige Vergabe der Standplätze und die Zulassung zum Markt entscheidet der Vorstand. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Anfang September erhalten die Standbetreiber den Plan mit der Standeinteilung und weiteren Informationen zum Markt.
Teilnahmebedingungen - Morbacher Herbst 2019.pdf485.28 kB