Seit mehr als 70 Jahren gibt es in Morbach den Gewerbe- und Verkehrsverein Morbach e.V.. Seine Gründung wurde bereits am 25.09.1949 beschlossen. Nach Inkrafttreten des Vereinsrechts wurde der Verein am 17.05.1971 beim zuständigen Amtsgericht in Bernkastel-Kues ins Vereinsregister eingetragen.
Die Mitglieder des Vereins kommen aus den Bereichen Handel, Handwerk, Gastronomie und Beherbergungsgewerbe sowie den vielfältigen Dienstleistern und Freiberuflern sowie dem Bürgermeister der Einheitsgemeinde Morbach mit seinem Sachbearbeiter für den Fremdenverkehr der Gemeinde als beratende Mitglieder.
Unser gemeinsames Ziel ist, den Einkaufs- und Fremdenverkehrsort Morbach als attraktives Zentrum im Hunsrück weiterhin zu stärken, denn davon profitieren auch unsere Unternehmen.
Was macht der Gewerbeverein?
Um unseren Ort Morbach attraktiver zu gestalten,engagieren wir uns in verschiedenen Richtungen:
Initiatoren
- Morbacher Einkaufsgutschein
- Morbach Karte
- Weihnachtsgewinnspiel
Organisation
- Morbacher Frühling
- Morbacher Herbst (jährlich über 10.000 Besucher)
- Weihnachtsmarkt
- Sonstige Aktionen im Rahmen von Veranstaltungen
Herausgabe und Gestaltung
- Morbacher Wind
- Facebookseite „Morbach lohnt sich“
- Instagramseite „morbachlohntsich“
- Vereinsseite www.morbach.info
Finanzierung
- Weihnachtsbeleuchtung
Die Geschicke des Vereins und seine Entwicklung in der jüngeren Vergangenheit wurden entscheidend geprägt durch den heutigen Ehrenvorsitzenden Hans-Joachim Rahn, welcher das Amt des 1. Vorsitzenden auf eine Zeit von 25 Jahren ausfüllte, sowie seinen Nachfolgern Camila Erz, Nikolaus Gorges und Kurt Müllers. Seit Mai 2012 nunmehr wird der Verein nicht mehr nur durch einen 1. Vorsitzenden und seinen Stellvertreter vertreten. Die neue Satzung sieht eine Aufgabenteilung auf 5 Vorstandmitglieder vor, von denen jeweils zwei gemeinsam den Verein rechtsvbindlich nach Aussen vertreten. Die genaue Aufgabenverteilung ist in einer Geschäftsordnung für den Vorstand sowie in detaillierten Stellenbeschreibungen für jede Position detailgenau geregelt. Des Weiteren wurde die Position des Geschäftsfühers neu definiert. Dieser muss nicht mehr zwingend ein Vereinsmitglied bzw. Vorstandsmitglied sein.
Alle Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder finden Sie unter Kontakt.