Anmeldungen sollten bis zum 30. Mai 2025 vorliegen. Sofern Anmeldungen später eingehen, kann nicht garantiert werden, dass diese noch berücksichtigt werden können. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Standplätze vorhanden sind, bestimmt das Datum der Anmeldung und der Bestandsschutz für Dauergäste die Reihenfolge der Standplatzvergabe.
Über die endgültige Vergabe der Standplätze und die Zulassung zum Markt entscheidet der Vorstand. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.